Im die Postynowienen des der dänisch - maurisch Vertrag:
Das Seite maurisch ist obligieren zu:
-Langskip mit sechs Händleren im Freiden zostawiren. (Mit klauzuren nr.3244,5 das sagt: Wenn das Langskip war fluss unter das rownolyschnyk des Gibraltaren Zatoken auf der westlich seite des Europa - maurisch Seite kann das sinken.)
Das Seite dänisch ist obligieren zu:
-4544 Florinen bezahlen. ( Zwei Raten: 1. 800 Florinen fur Frankreich 2. 3744 Florinen fur Mauretanien)
-mit das Langskip im ein maurisch marine Territorium brużdżenen nicht. (ohne flussen im funfzehn milen vom Bregen des maurisch Provincien)